Technik
21.07.2014

Wer viel misst, misst Mist – Teil 3

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Audio-Abrufzahlen ohne Missverständnisse – Teil 3: Live-Stream

In diesem Teil geht es um die Abrufzahlen der Deutschlandradio-Live-Streams. Anders als bei Zugriffen auf Audio-Dateien, bei denen man es mit einer Vielzahl von URLs zu tun hat, wird ein Live-Stream nur über eine einzige URL verbreitet.

Woher kommen die Messwerte?

Eine typische Live-Stream-URL, die von Internet-Radios und Software-Playern abgerufen wird, ist z.B. der 128kBit/s Live-Stream vom Deutschlandfunk:

http://stream.dradio.de/7/249/142684/v1/gnl.akacast.akamaistream.net/dradio_mp3_dlf_m

Jeder Zugriff eines Endgerätes wird mit zusätzlichen Informationen in einer Logdatei protokolliert. Eine wichtige Zahl ist deshalb die Anzahl der Protokoll-Einträge denn jeder Eintrag mit dem http-Statuscode 200 entspricht einem gültigen Stream-Abruf. Zu jedem Abruf wird die Zeit in Sekunden protokolliert, die der Stream verwendet wurde. Abrufe, die sehr kurz sind, z.B. nur eine oder wenige Sekunden, sind sicherlich weniger interessant und sollten nicht als Basis für die Analyse verwendet werden. Genauso wie die Abrufe, die eindeutig durch Suchmaschinen und Bots ausgelöst wurden.

Einschränkungen

Wie bei der Messung der Abrufzahlen für Audiodateien (und generell bei der Logfile-Analyse), gibt es auch hier Einschränkungen bezüglich der Wiedererkennbarkeit eines Nutzers. Zur Auswertung stehen lediglich die anonymisierte IP-Adresse und der Agent-String zur Verfügung. IP-Adressen sind in der Regel also nicht fest mit einem Internet-Zugang verknüpft bzw. werden häufig auch von vielen gleichzeitig genutzt. Deshalb kann man natürlich nie über einen längeren Zeitraum sagen wie viele Hörer es tatsächlich gab. Je kürzer der Zeitraum, desto genauer die Angabe der Besucher (unique visitors).

Ergebnisse

Die wichtigsten Größen der Analyse sind die Anzahl der erfolgreichen Stream-Abrufe (hier die OK-Hits), die durchschnittlich gleichzeitig stattfindenden Hörsitzung während eines bestimmten Zeitraums (z.B. eine Stunde) sowie die summierte Hörzeit über alle Sitzungen in einem bestimmten Zeitraum.

Grundsätzlich stellt sich die Frage wie lang eine Hörsitzung mindestens sein muss um als solche in der Praxis zu gelten. Wie eine Auswertung der Logdateien durch die Online-IT zeigte, scheint Akamai kurze Abrufe von wenigen Sekunden als OK-Hit zu zählen.  Die zukünftige Analyse durch die AGMA wird alle Abrufe unter 60 Sekunden nicht berücksichtigen. Eine einheitliche Festlegung ist deshalb sehr wichtig.

Kommentare zu diesem Beitrag (1)

  1. Felix Weiss | 4. Oktober 2016, 10:27 Uhr

    Schöne Zusammenfassung

    des Themas. Da inzwischen einige Zeit vergangen ist, wäre ein Folgeartikel zu der aktuellen Entwicklung – auch in Bezug auf die angesprochene AGMA – interessant. Dabei würde es sich anbieten, die bestehenden drei Teile auch per Link zu verknüpfen, beispielsweise an der Stelle „Der xxte Teil folgt in Kürze …“:)
    Offen bleibt die Frage, wie Deutschlandradio ob der Messschwierigkeiten überhaupt die Wichtigkeit der internetgestützten Medienausspielung werten kann und wie das in den internen Entscheidungen berücksichtigt wird. Ich würde mich freuen, wenn ein weiterer Post dies klären oder zumindestens weiterführende Informationen zur Verfügung stellen könnte.